Der Star - Vogel des Jahres 2018 - Foto: NABU/Georg Dorff
Mehr zum Star erfahren Sie auf der Seite des NABU Bundesverbandes:
Der Stieglitz (Carduelis carduelis) gehört zu den buntesten und gleichzeitig beliebtesten Singvögeln in Europa. Kaum eine andere Art steht so für die Vielfalt und Farbenpracht unserer Landschaften. Doch die zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft und die Bebauung von Brachflächen rauben dem Stieglitz die Nahrungs- und Lebensgrundlagen. Es wird enger für den farbenfrohen Distelfinken. Mit seiner Wahl zum Vogel des Jahres 2016 wollen NABU und LBV den fortschreitenden Strukturverlust in unserer Kulturlandschaft ins Blickfeld rücken: Der Stieglitz ist unser Botschafter für mehr Artenvielfalt und Farbe in Agrarräumen und Siedlungsbereichen.
Auf den Habicht, Vogel des Jahres 2015, folgt damit ein Singvogel, der zu den farbenfrohesten Vögeln Deutschlands zählt. Der auch Distelfink genannte Stieglitz steht für vielfältige und farbenfrohe Landschaften, denn er ernährt sich vornehmlich von den Samen zahlreicher verschiedener Blütenpflanzen, Gräser und Bäume. Bunte Landschaften mit ausreichend Nahrung gibt es jedoch immer weniger, daher ist der Bestand des Stieglitzes in Deutschland in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen.
Weitere Informationen zum Vogel des Jahres 2016 gibt es unter www.NABU.de/stieglitz
Der NABU und sein bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV), haben den Habicht (Accipter gentilis) zum „Vogel des Jahres 2015“ gewählt. Auf den Grünspecht, Vogel des Jahres 2014,
folgt damit ein Greifvogel, der wie viele andere seiner Verwandten immer noch der illegalen Verfolgung ausgesetzt ist, obwohl die Jagd auf den Habicht seit den 1970er Jahren verboten ist.
„Illegal abgeschossene, vergiftete oder gefangene Habichte sind nach wie vor trauriger Alltag. Es gibt immer noch einzelne Jäger, die ihn als Konkurrenten bei der Jagd auf Hasen und Fasane sehen.
Auch bei Geflügel- und Taubenzüchtern ist der Habicht besonders unbeliebt. Jährlich stellen Polizisten und Tierschützer in Deutschland Habichtfangkörbe sicher – viele davon in der Nähe von
Taubenhaltungen“, sagte NABU-Vizepräsident Helmut Opitz.
„Illegale Greifvogelverfolgung ist kein Kavaliersdelikt“, so die Verbände. NABU und LBV fordern, dass entsprechende Straftaten systematisch erfasst, aufgeklärt und angemessen geahndet werden.
Dafür müssen speziell geschulte Einheiten und Koordinationsstellen bei der Polizei und den Naturschutzbehörden der Länder in allen Bundesländern eingerichtet werden. Als Vorbild ist hier die
Stabsstelle zur Bekämpfung von Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen zu nennen. Seit 2005 widmet sie sich unter anderem der Eindämmung illegaler Greifvogelverfolgung. Die im Umweltministerium
angesiedelte Einrichtung arbeitet intensiv mit den Polizeibehörden zusammen, um eine konsequente Strafverfolgung zu ermöglichen.
Der 50 bis 60 Zentimeter große Habicht ist ein kräftiger Greifvogel mit kurzen gerundeten Flügeln und einem relativ langen Schwanz.
NABU und LBV sprechen sich dafür aus, neben der Benutzung auch den bislang erlaubten Verkauf von Habichtfangkörben zu verbieten. In der Umgebung von Greifvogelnestern müssten Horstschutzzonen
eingerichtet werden, in denen Forstwirtschaft und Jagd vor allem während der Brutzeit zwischen März und Juni ruhen sollten, so wie dies in einigen Bundesländern bereits gesetzlich vorgesehen ist.
Das Aushorsten von jungen Habichten in freier Natur für die Falknerei sollte nicht mehr zugelassen werden.
NABU und LBV haben als Signal gegen die illegale Greifvogelverfolgung gemeinsam mit dem Komitee gegen den Vogelmord eine bundesweite Meldeaktion gestartet. Aktuell aufgestellte Fallen, vergiftete
oder angeschossene Greifvögel können ab sofort unter der Telefonhotline 030-284984-1555 gemeldet werden. Unter dieser Nummer bieten Experten Hilfe beim Erkennen, Dokumentieren und Anzeigen
illegaler Aktivitäten. Darüber hinaus werden auch zurückliegende Fälle illegaler Greifvogelverfolgung erfasst, zu melden unter
Weitere Informationen zum Habicht
Der NABU und sein bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV), haben den farbenprächtigen Grünspecht (Picus viridis) zum „Vogel des Jahres 2014“ gekürt. Auf den „Meckervogel“ 2013, die Bekassine, folgt damit der „Lachvogel“: Wegen seines markanten Rufs, der wie ein gellendes Lachen klingt, erhielt er diesen Beinamen.
„Im Gegensatz zur vom Aussterben bedrohten Bekassine hat sich der Bestand des Grünspechts in Deutschland erholt: Er liegt derzeit bei über 42.000 Brutpaaren und damit mehr als doppelt so hoch wie
vor 20 Jahren“, sagt NABU-Vizepräsident Helmut Opitz. Diese Entwicklung sei unter Deutschlands häufigen Vogelarten einmalig.
Seine Bestandserholung verdankt der Grünspecht einer Reihe von milden Wintern und einer zunehmenden Einwanderung in städtische Grünflächen. „Die letzten drei kalten Winter haben jedoch gezeigt,
dass es auch für ihn schnell wieder abwärts gehen kann. Der Verlust von Streuobstwiesen und extensiv genutztem Grünland, beispielsweise durch Umbruch in neue Maisanbauflächen, verschlechtert die
vorhandenen Lebensräume, so dass Bestandserholungen wie in den vergangenen Jahrzehnten in Zukunft immer schwieriger werden “, so Opitz weiter.
Der Specht mit der Räubermaske
Trotz seines auffälligen Lachens und farbenfrohen Gefieders ist der Grünspecht nicht leicht zu entdecken. Die rote Kappe und die schwarze Augenmaske bescherten ihm schon den liebevollen
Spitznamen „Zorro“.
Er findet überall ein Zuhause, wo es alte Bäume zum Bau von Nisthöhlen und Grünland mit ausreichend Ameisen als Futter gibt. Mit seinem Schnabel und der bis zu zehn Zentimeter langen klebrigen Zunge kann er seine Leibspeise aus dem Boden oder aus den Bäumen herausholen. Zentrale Merkmale des Grünspechts sind sein freudiger Gesang und sein dynamisch, meist mehrsilbiger Ruf, der einem gellenden Lachen gleicht: „kjückkjückkjück“. Dieser ist zu jeder Jahreszeit zu hören. Zur Balzzeit baut der Grünspecht diesen Ruf zu einer langen Gesangsstrophe aus. Er ist nach dem Buntspecht und vor dem Schwarzspecht die zweithäufigste Spechtart Deutschlands. Aufmerksame Beobachter können ihn in halboffenen Waldlandschaften, Gärten und Parks oder auf Streuobstwiesen und Brachen finden – überall dort, wo Grünland mit alten Bäumen vorkommt.
Besonders geeignete Bedingungen findet der Grünspecht unter anderem auf Streuobstwiesen. Die Fläche dieses Lebensraums ist jedoch in ganz Deutschland dramatisch zurückgegangen. „Um den Lebensraum
des Grünspechts besser zu schützen, sollte konsequent auf Pestizide in Hausgärten, auf Streuobstwiesen und städtischen Grünanlagen verzichtet werden. Dazu wollen wir im kommenden Jahr unsere
Arbeit und Gespräche intensivieren, denn die länderpolitische Unterschutzstellung von Streuobstwiesen und eine Erhöhung der Forschungsgelder für den Streuobstbau müssen vorangetrieben werden“,
sagte LBV-Vorsitzender Ludwig Sothmann.
Da Streuobstwiesen für den Grünspecht immer seltener zu finden sind, hat die Vogelart stattdessen den Siedlungsraum für sich entdeckt – hier nehmen ihre Bestände zu. Im städtischen Bereich bieten
besonders alte Parks, Industriebrachen, Ortsränder und Gegenden mit altem Baumbestand ideale Bedingungen für den Grünspecht.
Auf (fast) dem gesamten Kontinent zuhause
Übrigens ist der Grünspecht ein echter Europäer: Mehr als 90 Prozent seines weltweiten Verbreitungsgebietes befinden sich in Europa. Hier besiedelt er fast den ganzen Kontinent, mit Ausnahme
Irlands, Teilen Skandinaviens und den nördlichen und östlichen Teilen des europäischen Russlands. Der europäische Bestand des Grünspechts wurde im Jahr 2004 auf insgesamt rund 860.000 Brutpaare
geschätzt.
NABU und LBV setzen sich seit Jahren für den Schutz von Grünlandflächen ein. Denn durch die Intensivierung der Landwirtschaft und dem Anbau von Mais zur Energiegewinnung verlieren der Grünspecht
und andere Vogelarten zunehmend ihren Lebensraum und ihre Nahrungsgrundlage. Damit sich der Bestand des Grünspechtes weiterhin positiv entwickeln kann, müssen extensives Grünland zur
Nahrungssuche und dicke Bäume zur Höhlenanlage erhalten werden, und zwar sowohl im Wald und Flur als auch in Gärten und Parks.